Honorar

Das Honorar ist ein wichtiger Faktor für die Beurteilung anwaltlicher Leistungen.

Aufgrund unserer Kanzleistruktur ist es uns möglich, anwaltliche Leistungen auf fachlich höchstem Niveau zu einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten.

Wir verstehen uns als juristisches Dienstleistungsunternehmen, das in der Lage ist, qualifizierte und fundierte Leistungen zu einem der jeweiligen Angelegenheit angemessenen Preis zu erbringen.

Die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen erfolgt entweder nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder auf der Grundlage einer mit dem Mandanten geschlossenen Gebührenhonorarvereinbarung.

Hierbei sind die Vereinbarung von Stundensätzen und, je nach Art des Mandates, auch besondere Absprachen möglich. Auch die Vereinbarung von pauschalen Beratungshonoraren ist, sofern es um die fortlaufende Beratung bei gleichbleibendem Beratungsvolumen geht, möglich.

Es wird großer Wert auf eine transparente und am jeweiligen Bearbeitungsstand orientierte, regelmäßige Abrechnung gelegt, damit Überraschungen für den Mandanten vermieden werden.

Der Mandant erhält eine schriftliche Kostenaufklärung über das Prozeßkostenrisiko vor Aufnahme der Tätigkeit durch die Anwälte.

 
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