Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht beschäftigt sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt. Sehr eng mit dem Mietrecht ist auch das Pachtrecht verbunden.

Wir helfen unseren Mandanten bei der Überprüfung und auch der Formulierung sowohl von gewerblichen als auch privaten Mietverträgen sowie von Pachtverträgen. Des Weiteren leiten wir gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzungen von Kündigungen oder anderen mietrechtlichen Ansprüchen ein.

Außerdem führen wir Beratungen bei Betriebskostenerhöhungen, Mieterhöhungen oder Modernisierungsverfahren mit dem Vermieter, dem Mieter und der Hausverwaltung durch. Bei Neben- oder Betriebskostenabrechnungen sowie im miet- und pachtrechtlichen Gewährleistungsrecht weisen wir unsere Mandanten auf etwaige Mängel hin.

Das Wohnungseigentumsrechts, abgekürzt auch WEG-Recht, bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Wohnungseigentümer und dem jeweils zuständigen Verwalter. Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft, den Verwalter sowie die einzelnen Wohnungseigentümer. Dabei führen wir sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Beratungen durch. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass auch eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, falls notwendig, eingeleitet wird. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Anfechtungen von Beschlüssen der Wohneigentumsgemeinschaft. Wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gerne direkt an unsere Kanzlei mit Standorten in GeraParsberg und Zwiesel! Wir stehen Ihnen beratend zur Seite.

 
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